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Schöffenwahl 2023
Schöffinnen und Schöffen sind die ehrenamtlichen Richterinnen und ehrenamtlichen Richter in einem Strafverfahren. Sie werden aus der Mitte der örtlichen Gemeinschaft jeweils auf Zeit gewählt.
Durch sie wird der Grundsatz der Teilhabe der Bevölkerung an der Rechtsprechung verwirklicht. Das Schöffenamt erfüllt eine wichtige gesellschaftliche Funktion. Durch die Einbringung nichtjuristischer Wertungen und Überlegungen sowie der eigenen Lebens- und Berufserfahrung, die gerade bei Strafverfahren eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen, tragen die ehrenamtlichen Richterinnen und ehrenamtlichen Richter einen wesentlichen Teil zu einer gerechten, volksnahen und damit guten Urteilsfindung bei.
Nach § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes bzw. § 35 des Jugendgerichtsgesetzes stellen die amtsangehörigen Gemeinden in jedem fünften Jahr Vorschlagslisten für die Schöffen- und Jugendschöffenwahl auf. Die Vorschlagslisten sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Die Listen werden – soweit möglich – auf der Grundlage von freiwilligen Meldungen aus der Bevölkerung oder auf Vorschlag von Personen durch gesellschaftliche Organisationen erstellt und durch die Gemeindevertretung bzw. Jugendhilfeausschuss beschlossen. Eine Aufnahme in die Vorschlagslisten bedeutet noch nicht, dass die Bewerber tatsächlich in das Schöffenamt berufen werden. Hierüber entscheidet der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht. Dieser wählt im Jahr vor Beginn der neuen Amtszeit die erforderliche Anzahl von Schöffinnen und Schöffen sowie Hilfsschöffinnen und Hilfsschöffen aus der Vorschlagsliste aus.
Zur Aufnahme in die Vorschlagslisten der Gemeinden können sich grundsätzlich alle Bürger (m/w/d) an das Wahlbüro bzw. für die Aufnahme in die Jugendschöffenvorschlagsliste an das Jugendamt Landkreis Oder-Spree wenden und ihr Interesse bekunden.
Die formalen Voraussetzungen für das Schöffenamt im Überblick:
- Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
- mit Beginn der Amtszeit mindestens 25 Jahre und nicht älter als 69 Jahre alt
- gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Amtes
- zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Vorschlagsliste in einer amtsangehörigen Gemeinde wohnhaft
- nicht wegen einer strafbaren Handlung zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt
Ins Jugendschöffenamt soll ferner nur berufen werden, wer erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren ist.
Neben den formalen Voraussetzungen sollen Bewerberinnen und Bewerber auch die charakterliche Eignung für das verantwortungsvolle Amt mitbringen. Interessierten wird empfohlen, zu gegebener Zeit an einer der zahlreichen Informationsveranstaltungen teilzunehmen, die verfahrensbegleitend zur Aufstellung der Vorschlagslisten von der Frankfurter Volkshochschule in Zusammenarbeit mit dem Richterverband der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter e. V. angeboten werden. Weitere allgemeine Informationen können Sie auf der Internetseite des Ministerium der Justiz (MdJ) entnehmen. Letztere führen insbesondere auch die weiteren Ausschlussgründe auf, die einer Wahl in das Schöffenamt entgegenstehen können.
Das nächste Verfahren zur Aufstellung von Schöffenvorschlagslisten findet für die Amtsperiode 2024 bis 2028 statt.
Am Schöffenamt interessierte Bürger (m/w/d) füllen das Bewerbungs- bzw. Vorschlagsformular aus und senden es an das Wahlbüro des Amtes Brieskow-Finkenheerd.
wahlen@amt-b-f.de
033609/88-245
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Bewerbungsvordruck Erwachsenenschöffen | 10.01.2023 | ||
Bewerbungsvordruck Jugendschöffen | 10.01.2023 |