Sachgebiet Öffentliche Ordnung
Melderegister, Auskunft erteilen
Kurzinformationen
Melderegisterauskünfte können an Bürger, Behörden oder Firmen zu namentlich bezeichneten Personen erteilt werden. Die Auskunftserteilung erfolgt grundsätzlich aus dem aktuellen Melderegister. Das aktuelle Melderegister enthält alle Daten von Einwohnern, die gegenwärtig in der Gemeinde gemeldet sind und Einwohner, die nicht länger als fünf Jahre verzogen bzw. verstorben sind.
Eine erweiterte Auskunft kann nur dann erteilt werden, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird.
Melderegisterauskünfte können nicht erteilt werden, wenn:
- der Betroffene nicht eindeutig identifiziert werden kann
- eine Auskunftssperre vermerkt ist.
Beschreibung
Es gibt folgende Melderegisterauskünfte:
- einfache Melderegisterauskunft
- Familienname, Vorname, Doktorgrad, Anschrift, die Tatsache, dass der Einwohner verstorben ist
- erweiterte Melderegisterauskunft
- Familienname, Vorname, Doktorgrad, Anschrift, die Tatsache, dass der Einwohner verstorben ist, Tag und Ort der Geburt, frühere Vor- und Familiennamen, Familienstand
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
bei persönlicher Vorsprache:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Antrag auf Auskunft aus dem Melderegister
beim schriftlichen Auskunftsersuchen:
- Antrag auf Auskunft aus dem Melderegister
- Verrechnungsscheck oder Bankeinzugsermächtigung
Gebühren
Die von Ihnen erbetene Melderegisterauskunft ist gebührenpflichtig. Eine Bearbeitung kann nur gegen Vorkasse erfolgen. Die Gebühren werden je gesuchte Person erhoben.
- einfache Auskunft: 5,00 €
- erweiterte Auskunft: 8,00 €. Für diese Auskunft ist ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft zu machen.
- Auskunft mit größerem Verwaltungsaufwand (z.B. Archivauskünfte): 9,00 - 17,00 €
Ansprechpartner
Frau Gramenz
Raum 114
(033609) 88-228