Sachgebiet Öffentliche Ordnung
Personalausweis
Kurzinformationen
Ausweispflicht besteht für Personen ab 16 Jahre.
Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ein Personalausweis beantrag werden.
Bei Verlust oder Ungültigkeit eines Personalausweises wird ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt.
Ein Personalausweis und ein vorläufiger Personalausweis werden nur auf Antrag des Ausweisbewerbers, eines gesetzlichen Vertreters oder seines Betreuers ausgestellt.
Zur Antragstellung muss der Ausweisbewerber persönlich erscheinen.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Bei der Beantragung eines Personalausweises sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Kinderausweis, Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde
- 1 aktuelles, biometrisches Lichtbild
- Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahre eine Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten (bei nur einem Sorgeberechtigten den Sorgerechtsnachweis).
Fristen
Ca. zwei Wochen
Gebühren
- Neubeantragung eines Personalausweises 37,00 EUR
- Antragsteller unter 24 Jahren zahlen bei der Erstbeantragung nur 22,80 €
Weiterführendes
Gültigkeit
- Für Personen unter 24 Jahre ist der Personalausweis 6 Jahre gültig.
- Für Personen ab 24 Jahre ist der Personalausweis 10 Jahre gültig.
- Ein vorläufiger Personalausweis kann eine Gültigkeit von bis zu drei Monaten haben.
Ansprechpartner
Frau Gramenz
Raum 114
(033609) 88-228