Sachgebiet Öffentliche Ordnung
Lohnsteuerkarte
Beschreibung
Mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte wird die bisherige Lohnsteuerkarte in Papierform durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Der Arbeitgeber benötigt vom Arbeitnehmer bestimmte Informationen wie zum Beispiel Steuerklasse, Freibeträge, Religionszugehörigkeit, um die Lohnsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen zu können. Bisher diente die Lohnsteuerkarte dabei als Träger dieser Information.
Ab dem Jahr 2012 sollen diese Informationen in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt und den Arbeitgebern elektronisch bereitgestellt werden. Aufgrund dieses Verfahrens ist eine Lohnsteuerkarte in Papierform nicht mehr notwendig.
Bei Beginn einer neuen Beschäftigung ab 2012 muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber einmalig den Tag seiner Geburt sowie die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.) mitteilen, so dass der Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsmerkmale bei der Finanzverwaltung abrufen kann.
Hat das Arbeitsverhältnis bereits 2011 bestanden, liegen dem Arbeitgeber diese Informationen bereits vor.
Für alle Änderungen auf der Lohnsteuerkarte ist ab 2011 das Finanzamt zuständig.
Rechtsgrundlagen
Gebühren
keine
Ansprechpartner
Frau Gramenz
Raum 114
(033609) 88-228