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Grundsteuerreform
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
sehr geehrte Grundstücksbesitzer und –besitzerinnen.
Wie Sie den laufenden Mitteilungen sicher bereits entnommen haben, steht für den Jahreswechsel 2024 zu 2025 die Grundsteuerreform ins Haus.
Hierzu gilt es nachfolgende Hinweise der Steuerverwaltung (Finanzamt) zu beachten:
Zur Umsetzung der Reform haben alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz eine Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt (Grundsteuerwerterklärung) abzugeben. Der Abgabezeitraum ist erst ab dem 1. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 möglich. Die Abgabe der Steuerklärung erfolgt elektronisch über das kostenfreie Elster-Verfahren. Die Steuerverwaltung (das Finanzamt) wird im Mai und Juni 2022 allen Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten – auch den Kommunen – Informationsschreiben, zur Abgabe der Steuererklärung übermitteln.
Das Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg hat auf der dafür eingerichteten Internetseite grundsteuer.brandenburg.de bereits Informationen veröffentlicht.
Des Weiteren wird im Mai 2022 eine Hotline für telefonische Anfragen freigeschaltet. Die Homepage bietet zudem die Möglichkeit eines virtuellen Chatbots sowie Erklärvideos. Die Kommunen erhalten zudem Informationsmaterial zur Auslage. Die Finanzämter werden von Mitte Mai bis vor den Sommerferien spezielle „Finanzamt-vor-Ort-Termine“ in einer Vielzahl von Städten und Gemeinden für Bürgerinnen und Bürger zur Unterstützung bei der Erstellung der Grundsteuererklärungen anbieten. Die Finanzämter werden darüber hinaus besondere Grundsteuer-Sprechtag und Termine in ihren Servicestellen anbieten.
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Rundschreiben zur Grundsteuerreform | 26.04.2022 |